Für Patienten
Sehr geehrte Patient:innen! Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Verordnung, Bewilligung und Rechnung. Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie uns selbstverständlich kontaktieren.
Gut zu wissen: Ihr Weg zur Behandlung
Ihre Verordnung
Für Ihre Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die Diagnose, Anzahl und Dauer der Sitzungen enthält. Bringen Sie bitte auch vorhandene Befunde zum ersten Termin mit. Hinweis: Präventive Behandlungen sind ohne Verordnung möglich, werden jedoch nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Bewilligung & Rückerstattung
Wir sind eine Wahltherapiepraxis. Das bedeutet:
- Bewilligung: Patienten der SVS müssen die Verordnung vorab chefärztlich bewilligen lassen – wir unterstützen Sie gerne dabei!
- Kostenersatz: Nach Abschluss der Therapie begleichen Sie unsere Honorarnote. Diese können Sie zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten (ca. 50 %) zurückzuerhalten. Private Zusatzversicherungen decken oft den Restbetrag ab.
Terminabsage
Falls Ihnen etwas dazwischenkommt: Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Wir bitten um Verständnis, dass wir kurzfristiger abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.